Teilnahmebedingungen Gewinnspiele
Für grundsätzliche Gewinnspiele von ESSwerk essen & feiern sowie auf den Social-Media-Kanälen bei Facebook und Instagram von ESSwerk essen & feiern gelten folgende Teilnahmebedingungen
Social-Media-Gewinnspiel „Surf & Turf Night“
Das Gewinnspiel beginnt am Dienstag, 07.11.2023 und endet am Montag, 13.11.2023 um 23:59 Uhr. Die/der Gewinner/-in wird im Anschluss benachrichtigt. Zu gewinnen gibt es 1x zwei Ticktes zur Surf & Turf Night im Showroom Altherr am 16. November 2023 . Zur Ermittlung der Gewinner/-innen entscheidet das Los. Teilnehmer/-innen, die am Gewinnspiel auf Instagram oder Facebook teilnehmen möchten, müssen den Gewinnspiel-Beitrag liken, eine Person markieren, mit der sie den Gewinn einlösen möchten und zusätzlich dem Accounts @esswerk.essen.feiern folgen. Nur eine Teilnahme pro Person. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Eine Barauszahlung oder Umtausch des Gewinns sind nicht möglich. Mitarbeiter/-innen von Ospelt Catering AG sind vom Gewinnspiel ausgeschlossen. Die Gewinnübermittlung erfolgt via E-Mail. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Instagram und Facebook stehen in keiner Verbindung zu diesem Gewinnspiel.
Besondere Hinweise:
ESSwerk essen & feiern behält sich das Recht vor, die Gewinnspiele jederzeit anzupassen, zu ändern oder abzubrechen, falls die Notwendigkeit dazu besteht. Ebenfalls ist ESSwerk essen & feiern berechtigt, einzelne Personen von der Teilnahme auszuschließen, sofern berechtigte Gründe wie ein Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen, unzulässige Beeinflussung des Gewinnspiels, Manipulation etc. vorliegen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Diese Aktionen stehen in keiner Verbindung zu Facebook oder Instagram und werden in keiner Weise von Facebook oder Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert. Der Empfänger der von den Teilnehmern bereitgestellten Daten ist nicht Facebook oder Instagram, sondern ESSwerk essen & feiern. Die bereitgestellten Daten werden lediglich für die Kontaktierung des Gewinners und die Verwaltung des Gewinns verwendet. Fragen, Anregungen und Beschwerden sind daher ausschließlich an ESSwerk essen & feiern zu richten.
Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht. Ausschließlich anwendbares Recht ist das Recht des Fürstentums Liechtenstein.